Vor Sonne und Frost schützen und an einem sauberen, kühlen, trockenen und geruchlosen Ort lagern. Nach dem Öffnen kühl lagern.
Das von Herzog Wilhelm IV., genannt „Der Standhafte“, erlassene bayerische Reinheitsgebot für Bier war maßgeblich für die Entwicklung einer herausragenden bayerischen Bierkultur und das bis heute international unvergleichliche Renommee bayerischer Brau-Erzeugnisse.
Das Reinheitsgebot, das nur Wasser, Malz und Hopfen beim Brauprozess zuließ, beeinflusste die weitere Entwicklung des Bieres in einem Maß, das gar nicht hoch genug eingeschätzt werden kann! Der Erlass Wilhelm IV. (*1493 / +1550) stammt vom 23. April 1516. Seit 1994 gilt dieses Datum als „Tag des Deutschen Bieres“.
Nährwertangaben je 100ml | |
Brennwert | 80 kJ 19 kcal |
Fett | 0g |
davon gesättigte Fettsäuren | 0g |
Kohlenhydrate | 3g |
davon Zucker | geringfügigg |
Anmelden